Musikschulgesetz


Der Vorstand unseres Landesverbandes Thüringen kämpfte bereits viele Jahre für die Anerkennung und damit sichere finanzielle Förderung. Wir freuen uns sehr, dass am 9. Juni 2022 novellierte Thüringer Musikschulgesetz beschlossen wurde.

Im Jahre 2008 gab es letztmalig die institutionelle Förderung für Musikschulen vom Freistaat Thüringen. Seit dieser Zeit oblag es jedem kommunalen Träger zu entscheiden, welche finanziellen Mittel für die Musikschulen und Jugendkunstschulen im Haushalt eingeplant werden. Das machte es den Trägern nicht leicht, denn das Geld ist knapp und kulturelle Bildung ist eine freiwillige Aufgabe. Aufgrund der Sparzwänge gab es bei allen Einrichtungen kaum Möglichkeiten, z.B. größere Instrumente anzuschaffen bzw. Personalstellen zu schaffen.

Ein erster Schritt in die Richtung, dass die Landesregierung mehr Geld zur Verfügung stellt war die Tatsache, dass in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von der Thüringer Staatskanzlei für Investitionen 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Ausschlaggebend für die Bewilligung ist die Schülerzahl. So konnten wir – wie auch alle anderen Thüringer Musikschulen - dringend notwendige Instrumente anschaffen, Klaviere und Flügel renovieren lassen sowie Schallschutz in mehreren Räumen im Hauptgebäude anbringen lassen.

Anliegen des Gesetzes ist weiterhin, den Personalbestand zu sichern. Wir freuen uns, dass in den Jahren 2022 und 2023 nach dem Ausscheiden von Kollegen diese Stellen an unserer Einrichtung nachbesetzt werden konnten.

Eine wichtige Hilfe für die kommunalen Träger der Thüringer Musikschulen war in diesem Zusammenhang die Wiederaufnahme der institutionellen Landesförderung auf Grundlage des 2022 verabschiedeten Thüringer Musikschulgesetzes, für die der Thüringer Musikschulverband sowie die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens lange gekämpft hatten. Die Musikschule des Landkreises Sonneberg erhielt am 23. Mai 2023 den Anerkennungsbescheid und darf sich seitdem staatlich anerkannte Musikschule nennen.